FFP2-Maskenpflicht gilt auch in Tierarztpraxen

IMG_3749Bitte beachten Sie, dass die FFP2-Maskenpflicht in Bayern auch in Tierarztpraxen gilt.

Patientenbesitzer und Begleitpersonen müssen in den Praxisräumen und auf dem Parkplatz vor der Praxis eine FFP2-Maske tragen.

Bitte beachten Sie, dass eine erwachsene, gesunde Begleitperson zum Termin mit dem Tier in die Praxis darf. Weitere Begleitpersonen müssen draußen oder im Auto warten. Ihnen ist der Zutritt zur Praxis nicht gestattet.